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Endspurt Antragstellung für das Entwicklungsprogramm |
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Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist das zentrale Förderinstrument des Landes Baden-Württemberg für den ländlichen Raum. Die Landesregierung verfolgt mit dem Programm das Ziel, in ländlich geprägten Regionen die Lebens- und Arbeitsbedingungen zu erhalten und zu verbessern. Zudem soll der Abwanderung der Bevölkerung aus den Dörfern und Gemeinden in die Städte entgegengewirkt werden. Eine weitere Herausforderung ist die Abfederung des landwirtschaftlichen Strukturwandels bei gleichzeitigem, sorgsamem Umgang mit den natürlichen Lebensgrundlagen. Die ELR-Richtlinie wurde vor kurzem überarbeitet und zum 1. Januar 2008 in neuer Form erlassen. Der integrierte Entwicklungsansatz des ELR mit seinen vier Förderschwerpunkten Arbeiten, Grundversorgung, Gemeinschaftseinrichtungen und Wohnen hat sich nach Einschätzung von Experten bewährt und wird daher fortgeführt. Besonderer Wert wird dabei auf die Stärkung der Ortskerne sowie die Umnutzung bestehender Gebäude, die Schließung von Baulücken, die Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sowie auf die Wiedernutzung von Gewerbebrachen gelegt. Die Förderung richtet sich somit direkt an Kommunen, gewerbliche Betriebe und Privatpersonen. Die Zuwendung erfolgt als Anteilsfinanzierung. Sie wird in Form eines Zuschusses oder zinsverbilligten Darlehens der L-Bank (Staatsbank von Baden-Württemberg) mit gleichem Subventionswert gewährt. Gefördert werden kommunale Maßnahmen mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Aufwendungen (Regelfördersatz 40 Prozent), privat-gewerbliche Maßnahmen mit bis zu 15 Prozent der zuwendungsfähigen Aufwendungen (im Förderschwerpunkt Grundversorgung bis zu 20 Prozent), sonstige private Maßnahmen mit 30 Prozent der zuwendungsfähigen Aufwendungen. Es gelten jeweils Förderhöchstbeträge. Die Mehrwertsteuer ist nicht zuwendungsfähig und Zuwendungen unter 5.000 Euro werden nicht gewährt. Bürger und Unternehmen können sich mit ihrem Antrag an ihre Gemeinde beziehungsweise Stadt wenden. Für das Programmjahr 2010 muss die antragstellende Kommune die Anträge bis zum 30. Oktober 2009 beim Regierungspräsidium und Landratsamt vorlegen. Für weitergehende Fragen steht Ihnen als Projektleiter Rico Neubert unter 09341 / 895957-23 zur Verfügung. Wirtschaftsförderung Main-Tauber GmbH Gefördert durch |





