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Endspurt

Antragstellung für das Entwicklungsprogramm
Ländlicher Raum (ELR) 2010

 
  • Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (Bild 1)
  • Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (Bild 2)
  • Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (Bild 3)

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist das zentrale Förderin­strument des Landes Baden-Württem­berg für den ländlichen Raum. Die Landesregierung verfolgt mit dem Programm das Ziel, in ländlich ge­präg­ten Regionen die Lebens- und Arbeits­bedingungen zu erhalten und zu ver­bessern. Zudem soll der Abwan­derung der Bevölkerung aus den Dörfern und Gemeinden in die Städte entgegen­gewirkt werden. Eine weitere Heraus­forderung ist die Abfederung des land­wirtschaftlichen Struktur­wandels bei gleich­zeitigem, sorg­samem Umgang mit den natür­lichen Lebensgrundlagen.

Die ELR-Richtlinie wurde vor kurzem überarbeitet und zum 1. Januar 2008 in neuer Form erlassen. Der inte­grierte Entwicklungsansatz des ELR mit seinen vier Förderschwerpunkten Arbeiten, Grundversorgung, Gemein­schafts­einrichtungen und Wohnen hat sich nach Einschätzung von Experten bewährt und wird daher fortgeführt. Besonderer Wert wird dabei auf die Stärkung der Ortskerne sowie die Umnutzung bestehender Gebäude, die Schließung von Bau­lücken, die Ent­flechtung unver­träglicher Gemenge­lagen sowie auf die Wiedernutzung von Gewerbebrachen gelegt. Die Förderung richtet sich somit direkt an Kommunen, gewerbliche Betriebe und Privatpersonen.

Die Zuwendung erfolgt als Anteilsfinanzierung. Sie wird in Form eines Zuschusses oder zinsverbilligten Darlehens der L-Bank (Staatsbank von Baden-Württemberg) mit gleichem Subventionswert gewährt. Gefördert werden kommunale Maßnahmen mit bis zu 50 Prozent der zuwendungs­fähigen Aufwendungen (Regelfördersatz 40 Prozent), privat-gewerbliche Maßnahmen mit bis zu 15 Prozent der zuwendungsfähigen Aufwendungen (im Förderschwerpunkt Grundversorgung bis zu 20 Prozent), sonstige private Maßnahmen mit 30 Prozent der zuwendungsfähigen Aufwen­dungen. Es gelten jeweils Förderhöchstbeträge. Die Mehrwertsteuer ist nicht zuwendungsfähig und Zuwendungen unter 5.000 Euro werden nicht gewährt.

Bürger und Unternehmen können sich mit ihrem Antrag an ihre Gemeinde beziehungsweise Stadt wenden. Für das Programmjahr 2010 muss die antragstellende Kommune die Anträge bis zum 30. Oktober 2009 beim Regierungspräsidium und Landratsamt vorlegen.

Für weitergehende Fragen steht Ihnen als Projektleiter Rico Neubert unter 09341 / 895957-23 zur Verfügung.

Wirtschaftsförderung Main-Tauber GmbH
Gartenstr. 1
97941 Tauberbischofsheim
Fon: 09341 / 895957-23

Gefördert durch

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