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LEADER Unternehmen profitieren von |
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Kommunalpolitiker in der heutigen Zeit stehen vor allem im ländlichen Raum vor großen Herausforderungen. Wie geht man in einem kleinen Ort am besten mit dem demografischen Wandel um? Wie sichert und belebt man die Ortskerne und wie kann man die Nahversorgung aufrechterhalten? Um die Menschen in ihrem Streben nach Erhaltung der Strukturen ihrer unmittelbaren Umgebung zu unterstützen, hat die Europäische Union (EU) das Förderprogramm LEADER aufgelegt. Ziel ist es, im ländlichen Raum Projekte zu fördern, die zur Strukturverbesserung der Gemeinde beitragen. Die EU und das Land Baden-Württemberg unterstützen solche Projekte mit Zuschüssen. Gefördert werden können kommunale und private Vorhaben innerhalb des Aktionsgebietes Neckar-Odenwald-Tauber. Der Bereich umfasst 25 Städte und Gemeinden in den drei Landkreisen Main-Tauber-Kreis, Neckar-Odenwald-Kreis und Rhein-Neckar-Kreis. Im Main-Tauber-Kreis sind die Gemeinden Ahorn, Assamstadt, Boxberg, Freudenberg, Großrinderfeld, Grünsfeld, Königheim,
Külsheim, Lauda-Königshofen, Tauberbischofsheim, Werbach, Wertheim (nur mit den Ortsteilen Reichholzheim und Sonderriet) sowie Wittighausen Teil dieses Aktionsraumes. Bei den LEADER-Projekten sollen ganz besonders die "neuen Themen" des ländlichen Raumes im Vordergrund stehen. Dabei geht es um den demografischen Wandel, die Sicherung und Belebung der Ortskerne, die Aufrechterhaltung der Nahversorgung, die Erhaltung und Entwicklung des natürlichen und kulturellen Erbes und der Einsatz regenerativer Energien. Der Vorteil von LEADER für Unternehmen besteht darin, dass auch private Projekte in Form eines Zuschusses gefördert werden können. Dabei kann es sich um die Gründung und Weiterentwicklung eines Kleinstunternehmens handeln, aber auch um Projekte zur Sicherung der Grundversorgung im Ortskern wie z. B. der Lebensmittelladen oder Metzger.
Gefördert werden auch Maßnahmen im Bereich Hotellerie und Gastronomie wie z. B. der Einbau von Gästezimmern oder die Schaffung von neuen Angeboten wie z. B. der Wellnessbereich. Alternative Unterkunftsmöglichkeiten wie Radler- und Heuhotels können auch in LEADER gefördert werden. Hinzu kommt die Fördermöglichkeit von privaten touristischen Maßnahmen. Im Bereich Wohnen können Maßnahmen gefördert werden, die zur Umnutzung ehemals landwirtschaftlich genutzter Bausubstanz im Ortskern beitragen. In der Landwirtschaft können Maßnahmen zur Diversifizierung gefördert werden, sofern keine Fachförderung möglich ist.
Die Förderpalette in LEADER ist sehr breit. Gleiches gilt aber auch für die Anforderungen, die ein geplantes Projekt erfüllen muss, damit Finanzmittel fließen können. "Wir empfehlen daher dringend, die geplanten Projekte vor Antragstellung mit der LEADER-Geschäftsstelle und mit der Gemeindeverwaltung zu erörtern", so Rico Neubert, der zuständige Projektleiter für den Main-Tauber-Kreis. Entscheidungsgremium für die Förderanträge ist die LEADER-Aktionsgruppe (LAG). Im Rahmen der mehrmals pro Jahr stattfindenden LAG-Sitzungen werden die vorliegenden Förderanträge beraten und beschlossen. Die nächste Sitzung der LAG Neckar-Odenwald-Tauber findet am 19. April 2010 statt. Förderanträge, die im Rahmen dieser Sitzung beraten und beschlossen werden sollen, müssen bis spätestens 19. Februar 2010 über die jeweilige Gemeinde bei der LEADER-Geschäftsstelle eingereicht werden. Die LEADER-Geschäftsstelle befindet sich im Landratsamt des Neckar-Odenwald-Kreises in Mosbach. Hier erhalten Sie Antworten zu allen Fragen rund um LEADER. Kontakt: Informationen zu LEADER erhalten Sie auch bei Ihrer Gemeinde sowie dem
zuständigen Projektleiter für den Main-Tauber-Kreis: |

