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LEADER

Unternehmen profitieren von
Förderung des ländlichen Raumes

 

Kommunalpolitiker in der heutigen Zeit stehen vor allem im länd­lichen Raum vor großen Heraus­forderungen. Wie geht man in einem kleinen Ort am besten mit dem demo­grafischen Wandel um? Wie sichert und belebt man die Orts­kerne und wie kann man die Nah­ver­sorgung auf­recht­erhalten? Um die Menschen in ihrem Streben nach Er­haltung der Struk­turen ihrer unmit­tel­baren Um­ge­bung zu unter­stützen, hat die Euro­päische Union (EU) das Förder­programm LEADER aufgelegt. Ziel ist es, im länd­lichen Raum Projekte zu fördern, die zur Struktur­ver­besserung der Gemeinde bei­tragen. Die EU und das Land Baden-Württemberg unter­stützen solche Pro­jekte mit Zu­schüs­sen. Gefördert werden können kommunale und private Vorhaben innerhalb des Aktions­gebietes Neckar-Odenwald-Tauber. Der Bereich umfasst 25 Städte und Gemeinden in den drei Land­kreisen Main-Tauber-Kreis, Neckar-Odenwald-Kreis und Rhein-Neckar-Kreis. Im Main-Tauber-Kreis sind die Gemeinden Ahorn, Assamstadt, Boxberg, Freudenberg, Großrinderfeld, Grünsfeld, Königheim,

Förderung des ländlichen Raumes

Külsheim, Lauda-Königs­hofen, Tauber­bischofs­heim, Werbach, Wertheim (nur mit den Orts­teilen Reich­holz­heim und Sonder­riet) sowie Wittig­hausen Teil dieses Aktions­raumes.

Bei den LEADER-Projekten sollen ganz be­sonders die "neuen Themen" des länd­lichen Raumes im Vorder­grund stehen. Dabei geht es um den demografischen Wandel, die Sicherung und Bele­bung der Orts­kerne, die Auf­recht­erhaltung der Nah­versorgung, die Erhaltung und Ent­wicklung des natür­lichen und kulturellen Erbes und der Einsatz regenerativer Energien. Der Vor­teil von LEADER für Unter­nehmen besteht darin, dass auch private Projekte in Form eines Zu­schusses gefördert werden können. Dabei kann es sich um die Grün­dung und Weiter­entwick­lung eines Kleinst­unter­nehmens handeln, aber auch um Projekte zur Sicherung der Grund­ver­sorgung im Orts­kern wie z. B. der Lebens­mittel­laden oder Metzger.

Förderung des ländlichen Raumes

Gefördert werden auch Maß­nahmen im Bereich Hotel­lerie und Gastro­nomie wie z. B. der Ein­bau von Gäste­zimmern oder die Schaf­fung von neuen Ange­boten wie z. B. der Wellness­bereich. Alternative Unter­kunfts­möglich­keiten wie Radler- und Heuhotels können auch in LEADER gefördert werden. Hinzu kommt die Förder­möglich­keit von privaten touristischen Maß­nahmen. Im Bereich Wohnen können Maß­nahmen geför­dert werden, die zur Um­nutzung ehemals land­wirt­schaftlich genutzter Bau­substanz im Orts­kern beitragen. In der Land­wirt­schaft können Maß­nahmen zur Diversifizierung gefördert werden, sofern keine Fach­förderung möglich ist.

Förderung des ländlichen Raumes

Die Förder­palette in LEADER ist sehr breit. Gleiches gilt aber auch für die Anfor­derungen, die ein geplan­tes Projekt erfüllen muss, damit Finanz­mittel fließen können. "Wir empfehlen daher dringend, die geplan­ten Projekte vor Antrag­stellung mit der LEADER-Geschäfts­stelle und mit der Gemeinde­ver­waltung zu erörtern", so Rico Neubert, der zustän­dige Projekt­leiter für den Main-Tauber-Kreis.

Entschei­dungs­gremium für die Förder­anträge ist die LEADER-Aktions­gruppe (LAG). Im Rahmen der mehrmals pro Jahr statt­findenden LAG-Sitzungen werden die vor­liegenden Förder­anträge beraten und beschlossen. Die nächste Sitzung der LAG Neckar-Odenwald-Tauber findet am 19. April 2010 statt. Förder­anträge, die im Rahmen dieser Sitzung beraten und beschlos­sen werden sollen, müssen bis spätestens 19. Februar 2010 über die jeweilige Gemeinde bei der LEADER-Geschäfts­stelle eingereicht werden.

Die LEADER-Geschäfts­stelle befindet sich im Land­rats­amt des Neckar-Odenwald-Kreises in Mosbach. Hier erhalten Sie Antwor­ten zu allen Fragen rund um LEADER.

Kontakt:
Herr Schultes
Fon 06261 84-1380

Informationen zu LEADER erhalten Sie auch bei Ihrer Gemeinde sowie dem zuständigen Projektleiter für den Main-Tauber-Kreis:
Herrn Rico Neubert
Fon 09341 895957-23

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