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ESF-Förderprogramme Auch der Main-Tauber-Kreis profitiert |
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Ständig wachsende Anforderungen an die Mitarbeiter und das Unternehmen sind keine neue Entwicklung. Jeden Tag muss sich ein Unternehmen in Deutschland seinen Mitbewerbern auf den Märkten stellen und plötzliche Innovationsschübe in einem globalisierten Markt sind nichts Ungewöhnliches. Kluge Firmenchefs nutzen daher externes Wissen und lassen sich und die Mitarbeiter von Coaches zu dem entsprechendem Thema beraten.
Das Land Baden-Württemberg und der Europäische Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union fördern solche Coaching-Maßnahmen, doch wann ist ein Unternehmen tatsächlich förderfähig? Diplom-Ingenieur David Hüttner vom Steinbeis-Beratungszentrum Unternehmenscoaching weiß die Antwort. "Aktuell gibt es zwei Förderprogramme, das Programm "Coaching" und das Programm "Qualifizierungsberatung und Personalentwicklung", die Unternehmen unterstützen", so Hüttner. Die Finanzmittel kommen dabei aus einem Strukturfond der EU, der vor allem zum Ziel hat, die Entwicklung der Mitarbeiter und der Unternehmen zu fördert. "Im Bereich Coaching gibt es Unterstützung, wenn es ein Innovationsvorhaben betrifft, der Energieverbrauch reduziert, der demografische Wandel abgemildert oder das Unternehmen einem anderen Eigentümer übergeben werden soll", zählt Hüttner auf. In den Genuss kommen kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg, die weniger als 250 Beschäftigte und maximal 50 Millionen Euro Vorjahresumsatz haben. Bezuschusst werden maximal 15 Tage Coaching bei einer täglichen Arbeitszeit von 8 Stunden mit 50 %, höchstens 400 Euro pro Tag. Demnach beträgt der Zuschuss maximal 6.000 Euro insgesamt. Etwas anders sieht das bei den Coachingmaßnahmen zur Qualifizierungs- und Weiterbildungsberatung aus. Fördermittel gibt es, wenn für die gesamte Belegschaft oder einzelne Beschäftigtengruppen ein Weiterbildungskonzept entsprechend dem Qualifizierungsbedarf des Unternehmens entwickelt oder für die Bedeutung einer Personalentwicklung im Unternehmen sensibilisiert wird. Besonders gefördert wird auch das zielgruppenspezifische Coaching von an- und ungelernten Beschäftigten; Mitarbeiter die 50 Jahre oder älter sind, Wiedereinsteiger oder Mitarbeiter mit Migrationshintergrund. In diesen genannten Fällen darf ein Unternehmen aus Baden-Württemberg sogar bis zu 500 Beschäftigten haben, außerdem erhöht sich der Fördersatz von 50 auf 75 Prozent. "Wichtig für die Unternehmen ist auch der Gesamtablauf, er erfolgt in drei Schritten", erläutert Hüttner. Zunächst wird der Antrag bei der L-Bank (Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank) gestellt. Nachdem die Daten des Unternehmens geprüft und eine Bewilligung erteilt ist, kann der Steinbeis-Coach beginnen. "Die Förderung fließt aber erst, wenn alle Maßnahmen abgeschlossen und die Rechnungen des Coaches bezahlt sind. Die Firma muss also in Vorleistung gehen", betont Hüttner. Kontaktadresse: Wirtschaftsförderung Main-Tauber GmbH Gefördert durch |


